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   OLG Saarbrücken, 21.05.2003 - 5 U 375/02 - 45   

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OLG Saarbrücken, 21.05.2003 - 5 U 375/02 - 45 (https://dejure.org/2003,6209)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.05.2003 - 5 U 375/02 - 45 (https://dejure.org/2003,6209)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Mai 2003 - 5 U 375/02 - 45 (https://dejure.org/2003,6209)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Haftungsfreistellung und Feststellung wegen einer Vertragsverletzung; Zustellung einer Klageschrift mit fehlerhafter Schreibweise des Namens; Versäumung der Einspruchsfrist; Bedeutung der fehlerhaften Bezeichnung nur bei Unklarheit über Zustellungsempfänger; ...

  • Judicialis

    ZPO § 191; ; ZPO § ... 191 Ziff. 6; ; ZPO § 195 Abs. 2 Satz 3 a.F.; ; ZPO § 233; ; ZPO § 339; ; ZPO § 339 Abs. 1; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2; ; ZPO § 418; ; ZPO § 418 Abs. 2; ; PostG § 16 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 191; PostG § 16 Abs. 1
    Zur Wirksamkeit der Zustellung eines Versäumnisurteils bei Schreibfehlern beim Namen und Vornamen des Zustellungsempfängers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Fehlerhaft bezeichneter Zustellungsadressat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 51
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.07.1999 - VIII ZB 3/99

    Ersatzzustellung an den Hausgenossen i.S. des § 181 ZPO

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.05.2003 - 5 U 375/02
    Dennoch ist der Gegenbeweis jedenfalls dann nicht geführt, wenn die Möglichkeit der Richtigkeit der Urkunde nach Würdigung aller zum Gegenbeweis angebotenen Beweismittel nicht nur nicht ausgeschlossen werden kann, sondern nach wie vor ernsthaft in Betracht kommt (BGH, Beschl. vom 27.8.1999 - VIII ZB 3/99, NJW-RR 2000, 444, 445; Beschl. vom 5.7.2000 - XII ZB 110/00, NJW-RR 2001, 280; Beschl. vom 30.3.2000 - IX ZR 251/99, NJW 2000, 1872; Beschl. vom 5.10.2000 - X ZB 13/00, NJW-RR 2001, 571).
  • BVerfG, 03.06.1991 - 2 BvR 511/89

    Indizwirkung der Niederlegung für den Zugangsnachweis im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.05.2003 - 5 U 375/02
    b) Weiterhin geht das Landgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts mit Recht davon aus, dass die Postzustellungsurkunde gem. § 418 ZPO den vollen Beweis der in ihr bezeugten Tatsachen, insbesondere den vollen Beweis dafür erbringt, dass der Zusteller unter der ihm angegebenen Adresse weder den Adressaten persönlich noch eine zur Entgegennahme einer Ersatzzustellung in Betracht kommende Person angetroffen hat und dass er die Benachrichtigung über die Niederlegung am angegebenen Tag in den zur Adresse gehörenden Hausbriefkasten gelegt hat (BGH, Urt. v. 13.10.1993 - XII ZR 120/92, NJW-RR 1994, 564; BVerfG, Beschl. v. 3.6.1991 - 2 BvR 511/89, NJW 1992, 224, 225).
  • BGH, 13.10.1993 - XII ZR 120/92

    Ersatzzustellung am "Erstwohnsitz" - § 182 ZPO <Fassung bis 30.6.02>

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.05.2003 - 5 U 375/02
    b) Weiterhin geht das Landgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts mit Recht davon aus, dass die Postzustellungsurkunde gem. § 418 ZPO den vollen Beweis der in ihr bezeugten Tatsachen, insbesondere den vollen Beweis dafür erbringt, dass der Zusteller unter der ihm angegebenen Adresse weder den Adressaten persönlich noch eine zur Entgegennahme einer Ersatzzustellung in Betracht kommende Person angetroffen hat und dass er die Benachrichtigung über die Niederlegung am angegebenen Tag in den zur Adresse gehörenden Hausbriefkasten gelegt hat (BGH, Urt. v. 13.10.1993 - XII ZR 120/92, NJW-RR 1994, 564; BVerfG, Beschl. v. 3.6.1991 - 2 BvR 511/89, NJW 1992, 224, 225).
  • BGH, 30.03.2000 - IX ZR 251/99

    Vermutung der Richtigkeit des Eingangsstempels

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.05.2003 - 5 U 375/02
    Dennoch ist der Gegenbeweis jedenfalls dann nicht geführt, wenn die Möglichkeit der Richtigkeit der Urkunde nach Würdigung aller zum Gegenbeweis angebotenen Beweismittel nicht nur nicht ausgeschlossen werden kann, sondern nach wie vor ernsthaft in Betracht kommt (BGH, Beschl. vom 27.8.1999 - VIII ZB 3/99, NJW-RR 2000, 444, 445; Beschl. vom 5.7.2000 - XII ZB 110/00, NJW-RR 2001, 280; Beschl. vom 30.3.2000 - IX ZR 251/99, NJW 2000, 1872; Beschl. vom 5.10.2000 - X ZB 13/00, NJW-RR 2001, 571).
  • BGH, 19.10.2000 - IX ZB 69/00

    Wirksamkeit der Ersatzzustellung durch Niederlegung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.05.2003 - 5 U 375/02
    Nach dieser klaren Entscheidung des Gesetzgebers genießen auch die von der Post AG ausgestellten Zustellungsurkunden die volle Beweiskraft öffentlicher Urkunden (Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl., § 195 Rdnr. 4; Zöller/Stöber, ZPO, 23. Aufl. § 182 Rdn. 8; vgl. auch BGH, Beschl. v. 19.10.2000 - IX ZB 69/00, NJW 2001, 832 zur Rechtswirksamkeit einer Ersatzzustellung durch Bedienstete der Deutschen Post AG).
  • BGH, 05.10.2000 - X ZB 13/00

    Gegenbeweis gegen Zustellungsnachweis aufgrund Postzustellungsurkunde

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.05.2003 - 5 U 375/02
    Dennoch ist der Gegenbeweis jedenfalls dann nicht geführt, wenn die Möglichkeit der Richtigkeit der Urkunde nach Würdigung aller zum Gegenbeweis angebotenen Beweismittel nicht nur nicht ausgeschlossen werden kann, sondern nach wie vor ernsthaft in Betracht kommt (BGH, Beschl. vom 27.8.1999 - VIII ZB 3/99, NJW-RR 2000, 444, 445; Beschl. vom 5.7.2000 - XII ZB 110/00, NJW-RR 2001, 280; Beschl. vom 30.3.2000 - IX ZR 251/99, NJW 2000, 1872; Beschl. vom 5.10.2000 - X ZB 13/00, NJW-RR 2001, 571).
  • BGH, 05.07.2000 - XII ZB 110/00

    Rechtzeitigkeit des Eingangs einer Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.05.2003 - 5 U 375/02
    Dennoch ist der Gegenbeweis jedenfalls dann nicht geführt, wenn die Möglichkeit der Richtigkeit der Urkunde nach Würdigung aller zum Gegenbeweis angebotenen Beweismittel nicht nur nicht ausgeschlossen werden kann, sondern nach wie vor ernsthaft in Betracht kommt (BGH, Beschl. vom 27.8.1999 - VIII ZB 3/99, NJW-RR 2000, 444, 445; Beschl. vom 5.7.2000 - XII ZB 110/00, NJW-RR 2001, 280; Beschl. vom 30.3.2000 - IX ZR 251/99, NJW 2000, 1872; Beschl. vom 5.10.2000 - X ZB 13/00, NJW-RR 2001, 571).
  • BFH, 29.04.1998 - IV B 15/97

    Zustellung einer Ladung mittels Postzustellungsurkunde

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.05.2003 - 5 U 375/02
    Hierbei kann es dahinstehen, ob die beweisrechtliche Gleichstellung von Zustellungsurkunden der Deutschen Post AG mit Urkunden der Deutschen Bundespost bereits aus § 16 Abs. 1 PostG in der bis zum 31.12.1997 geltenden Fassung herzuleiten ist (so BFH, Urt. v. 29.4.1998 - IV B 15/97, zit. nach juris).
  • VG Frankfurt/Main, 11.09.1997 - 6 G 2031/97

    Die von einem Mitarbeiter der Deutschen Post AG ausgestellte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.05.2003 - 5 U 375/02
    Entgegen der Auffassung der Berufung, die sich auf eine nicht rechtskräftige Entscheidung des VG Frankfurt a. M. stützt (NJW 1997, 3329), steht es der Beweiskraft der Postzustellungsurkunde nicht entgegen, dass die Zustellungsurkunde im vorliegenden Fall nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost von einer Mitarbeiterin der Deutschen Post AG erstellt worden ist.
  • OLG Bamberg, 22.02.2012 - 3 Ss OWi 100/12

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Beweiskraft einer

    Von der Beweiskraft wird demgemäß erfasst, dass der zustellende Beamte unter der ihm angegebenen Anschrift weder den Adressaten persönlich noch eine zur Entgegennahme einer (vorrangigen) Ersatzzustellung in Betracht kommende Person angetroffen und das Schriftstück in einen zu der Wohnung (oder dem Geschäftsraum) gehörenden Briefkasten (oder in eine ähnliche Vorrichtung) eingelegt hat (Zöller/Stöber ZPO 28. Aufl. § 182 Rn. 8, 14; vgl. aus der Rspr. neben BVerfG NJW 1992, 224 ff. und BVerfG NJW-RR 1992, 1084 f. u.a. auch OLG Frankfurt NJW-RR 1997, 956 f.; OLG Köln FamRZ 1992, 1082 und OLG Saarbrücken MDR 2004, 51 f.).
  • LG Bamberg, 08.01.2021 - 3 S 72/20

    Zur Wirksamkeit einer Zustellung unter früherem Namen

    Weiterhin wird die Wirksamkeit einer Zustellung durch etwaige Schreibfehler oder sonstige Unrichtigkeiten im Vor- und Nachnamen des Zustellungsadressaten nicht tangiert, sofern an der Identität des Adressaten nicht gezweifelt werden kann und keine Verwechslungsgefahr besteht (vgl. Häublein/Müller, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage 2020, § 182 Rn. 5 m.w.N.; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 21. Mai 2003 - 5 U 375/02 - 45 -, Rn. 17 m.w.N.; juris = MDR 2004, 51 f.).
  • VG Berlin, 02.02.2021 - 3 L 348.20
    Folgerichtig kann die Wirksamkeit der Zustellung beeinträchtigt sein, wenn auf Grundlage der entsprechenden Angaben unklar bleibt, wer die Sendung letztlich erhalten soll (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 21. Mai 2003 - 5 U 375/02 - 45 -, juris Rn. 17).
  • VG Berlin, 02.02.2021 - 3 K 349.20

    1. Empfangsbestätigung im Sinne des § 33 Abs. 4 AsylG kann auch eine

    Folgerichtig kann die Wirksamkeit der Zustellung beeinträchtigt sein, wenn auf Grundlage der entsprechenden Angaben unklar bleibt, wer die Sendung letztlich erhalten soll (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 21. Mai 2003 - 5 U 375/02 - 45 -, juris Rn. 17).
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